Die Universität Wien ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der unten angeführten nicht barrierefreien Inhalte und/oder Ausnahmen sind die genannten Websites nur teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vereinbar.
Wir planen, bestehende Barrierefreiheitsdefizite schrittweise zu beheben. Die digitale Barrierefreiheit an der Universität Wien ist dezentral organisiert. Die zuständigen Personen (z. B. in den einzelnen Fakultäten) sind in die Behebung der Barrierefreiheitsdefizite eingebunden.
Die zugrunde liegenden Kriterien basieren auf Standard AA gemäß den WCAG 2.1 sowie der europäischen Norm EN 301 549 V3.1.2 (PDF). Die Klausel 9.6 der WCAG-Konformitätsanforderungen gemäß EN 301 549 wird nicht vollständig erfüllt, da der Standard AA gemäß WCAG 2.1 nur teilweise umgesetzt ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den unten genannten Gründen nicht vollständig barrierefrei.
a) Inhalte, die nicht mit den Barrierefreiheitsbestimmungen vereinbar sind:
1.1.1 Nicht alle Bilder auf allen Unterseiten verfügen über aussagekräftige Alternativtexte. Manche verlinkte Bilder haben keinen Alt-Text.
2.4.4 Manche Links enthalten keinen aussagekräftigen Linktext.
c) Inhalte, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen:
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Universität Wien liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für die Barrierefreiheit dieser Inhalte kann keine Aussage getroffen werden.
Veröffentlichung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. Mai 2025 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2025
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ergänzt und erneuert. Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sind dabei zentrale Anliegen.
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, also Probleme, die nicht in dieser Erklärung aufgeführt sind oder nicht mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Bitte senden Sie alle Hinweise an:
wzg@univie.ac.at
Beschreiben Sie bitte das Problem sowie die betroffene(n) URL(s).
Kontakt:
Universität Wien
Universitätsring 1, 1010 Wien
wzg@univie.ac.at
Wenn Sie mit der Antwort auf Ihre über die oben genannte Kontaktmöglichkeit übermittelten Hinweise nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einreichen.
Die Beschwerde kann elektronisch über das Kontaktformular der FFG-Beschwerdestelle eingebracht werden.
Die FFG prüft, ob die beanstandeten Barrieren einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes darstellen – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder eine dem Bund zuzurechnende Einrichtung.
Ist die Beschwerde berechtigt, spricht die FFG gegenüber dem Bund oder der betroffenen Rechtsträgerin Empfehlungen aus und schlägt Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vor.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren erhalten Sie direkt bei der FFG.